70 Jahre Grundgesetz (1/3)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Der Kampf um Grundgesetzartikel 3, Absatz 2
Von Gudula Geuther
Regie: Karin Beindorff
Es sprachen: Ursula Illert, Claudia Mischke und Hendrik Stickan
Ton und Technik: Eva Pöpplein und Petra Pelloth
Redaktion: Karin Beindorff
Produktion: Dlf 2009
Männer und Frauen sind gleichberechtigt
42:33 Minuten
„Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." - So stand es im Entwurf Parlamentarische Rates für das Grundgesetz. Es hätte kaum mehr als das Wahlrecht für Frauen bedeutet. Der Rechtsanwältin und hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Elisabeth Selbert genügte das nicht.
Selbert forderte die Umgestaltung des gesamten Zivilrechts. Trotzdem dauerte es fast 20 Jahre, bis die offenkundigsten Ungleichheiten aus dem Familienrecht getilgt waren.
Bis Ende der 1960er-Jahre mussten Frauen ihren Mann um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten wollten, Männer konnten den Arbeitsplatz ihrer Frau kündigen und ihr Geld verwalten. In der Erziehung der Kinder konnten Väter erst nach weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen nicht mehr das letzte Wort beanspruchen.
Heute steht in der Verfassung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Darüber, ob Männer und Frauen tatsächlich gleichberechtigt sind, gehen die Meinungen auseinander.
Nach ihrem Jurastudium und dem Referendariat in München, Madrid und New York arbeitete Gudula Geuther zunächst als rechtspolitische Korrespondentin u.a. für Reuters. Später wechselte sie zum Deutschlandradio. Seit 2006 ist Gudula Geuther in Berlin im Hauptstadtstudio von Deutschlandradio für Themen der Innen- und Rechtspolitik zuständig. Das Feature "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wurde 2010 mit dem Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung ausgezeichnet.
Vor 70 Jahren im Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Zahlreiche Debatten prägten die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik. An drei Konfliktfelder erinnern wir in Features aus dem Archiv: An die Gleichberechtigung von Mann und Frau, an die Wiederbewaffnung und an die Änderung des Asylrechts 1993.