Betreuung unerwünscht

Der Kampf um Selbstbestimmung im Alter

Ein Füllhalter liegt am Dienstag (20.01.2009) neben den Formularen für eine Betreuungs-Verfügung, einer Patienten-Verfügung und einer Vorsorge-Vollmacht (Illustration zum Thema Patientenverfügung).
Altenpflege mit Hindernissen © picture-alliance / Roland Weihrauch
Von Egon Koch |
Alter, Krankheit, Schwäche: Wenn ältere Menschen Hilfe benötigen, schaltet sich häufig die Justiz ein. Mit einem Betreuungsverfahren sollen Gerichte zwischen staatlicher Fürsorge und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen abwägen. Doch in der Praxis gibt es zahlreiche Widersprüche.
Viele Menschen glauben, im Notfall die Betreuung ihres Ehepartners oder Verwandten übernehmen zu können. Ein Irrtum. Sie benötigen eine Vorsorgevollmacht. Doch selbst wenn eine Vollmacht vorliegt, kann das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
Wie kann das sein? Regt irgendjemand eine amtliche Betreuung an, muss das Gericht prüfen, ob diese notwendig ist. So erging es auch einer Tochter, die um die Anerkennung der Vorsorgevollmacht für ihre Mutter bis zum Bundesgerichtshof ging. In der dritten Instanz bekam sie teilweise Recht. Zwei Tage später starb die Mutter.
Produktion: WDR/Dlf 2017
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