Den Unternehmern treu ergeben
Das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey
Von Peter Kessen
Regie: Thomas Wolfertz
Es sprachen: Frauke Poolman, Wolfgang Rüter, Lisa Bihl und David Vormweg
Ton und Technik: Michael Morawietz und Lukas Fehling
Redaktion: Wolfgang Schiller
Produktion: Deutschlandfunk 2021
Eine Wiederholung vom 14.12.2021.
Den Unternehmern treu ergeben
43:46 Minuten
Hans Carl Nipperdey, führender Arbeitsrechtler in der NS-Zeit, von 1954 bis 1963 Präsident des Bundesarbeitsgerichts, hat das restriktive deutsche Arbeitsrecht bis heute geprägt: Politische Streiks sind verboten, Beschäftigte zur Treue verpflichtet und Whistleblower nahezu ungeschützt.
In der Weimarer Republik noch nationalliberal, verfasste Nipperdey unterm Hakenkreuz zusammen mit Alfred Hueck das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“. Es beseitigte die Reste des Weimarer Arbeitsrechts, verankerte das „Führerprinzip“ in den Betrieben und bestimmte Arbeitnehmer als „Gefolgsleute“.
In der Bundesrepublik reüssierte Nipperdey zuerst als SPD-Mitglied, wechselte dann ins Arbeitgeberlager. Seine aus der NS-Zeit transformierten ideologischen Grundsätze von Unternehmen als Betriebsgemeinschaften und von der Fürsorge- und Treuepflicht von Unternehmern und Beschäftigen sind bis heute maßgeblich. Sie führten u.a. auch dazu, dass Deutschland die Whistleblower-Richtlinie der EU bis 2021 nicht umgesetzt hat.
Peter Kessen, ausgebildeter Redakteur an der Deutschen Journalisten Schule, Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Feature Autor seit 25 Jahren, Schwerpunkt Wirtschaft.