Die hohe Kunst der Beleidigung

Von Rolf Cantzen |
Einen Ordnungshüter so zu nennen, wie einst Joschka Fischer den Bundestagspräsidenten "mit Verlaub" genannt hat, kann teuer werden. Der Fußballprofi Stefan Effenberg zahlte 100.000 Euro Strafe für ein schlichtes "Arschloch" bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle.
(§ 185 StGB – geahndet "... mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... ") "Ehrverletzend" müssen Äußerungen sein, um strafrechtlich als Beleidigung zu gelten.

Interessanter sind subtile Beleidigungen wie die sogenannten Schmähkritiken, "ehrverletzende Tatsachenbehauptungen" oder satirische Zeichnungen.

Die Grenzen zur legitimen Meinungsäußerung sind hier fließend. Öffentliche Persönlichkeiten müssen sich hier – die Rechtsprechung zeigt dies – einiges gefallen lassen. Im eher robusten Feld der Politik entwickelt sich die Beleidigung selten zur hohen Kunst, eher schon bei Philosophen und Schriftstellern.


Regie: Rita Höhne
DLF 2010