Täter in Uniform
Polizeigewalt in Deutschland
Von Marie von Kuck
Regie: Tobias Krebs
Sprecher: Antonia Mohr, Berth Wesselmann, Jannek Petri, Meik van Severen und Robert Besta
Technik: Daniel Senger und Angela Raymond
Redaktion: Wolfram Wessels
Produktion: SWR/Dlf/WDR 2018
Täter in Uniform
43:53 Minuten
Wenn Polizisten in Deutschland Straftaten begehen, werden sie nur sehr selten zur Verantwortung gezogen – begünstigt durch ein System, in dem Gewalt von Polizisten nicht unabhängig untersucht wird. Dafür landen nicht selten die Opfer auf der Anklagebank.
Je brenzliger die Lage, desto lauter der Ruf nach starken Sicherheitsorganen. Doch was, wenn Polizisten selbst zur Gefahr werden? Die Liste der Vorwürfe ist lang: Anschläge auf friedliche Bürger, Misshandlungen in Gewahrsamszellen, sogar Totschlag und Mord im Dienst. Die Polizeigewerkschaft spricht von bedauerlichen Ausnahmen und schwarzen Schafen.
Doch Amnesty International kritisiert strukturelle Polizeigewalt in Deutschland schon seit Jahren. Strafanzeigen gegen Polizisten führen auffällig selten zu einem Verfahren und fast nie zur Verurteilung der Beschuldigten. Geschädigte, die sich dagegen wehren, bekommen dagegen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren. Wird der Rechtsstaat seinem Anspruch noch gerecht?
Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt werden Polizisten nur sehr selten verurteilt: Im Jahr 2015 wurden im Schnitt 54,8 Prozent aller Strafverfahren eingestellt, bei Verfahren gegen Polizisten waren es 97,7 Prozent. Im gleichen Jahr gab es rund 2200 Verfahren wegen Polizeigewalt.
Nachtrag:
Nach der Erstausstrahlung des Features am 18. April 2018 kam es im Fall des getöteten Hussam Fadl zu einer überraschenden Wende. Mit Beschluss vom 27. April 2018 wies der 6. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Auf 15 Seiten listet er die Ermittlungslücken auf. In der Begründung heißt es:
Nach der Erstausstrahlung des Features am 18. April 2018 kam es im Fall des getöteten Hussam Fadl zu einer überraschenden Wende. Mit Beschluss vom 27. April 2018 wies der 6. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Auf 15 Seiten listet er die Ermittlungslücken auf. In der Begründung heißt es:
"Die Umstände, die zum Schusswaffeneinsatz geführt haben und diesen hätten rechtfertigen können, sind unzureichend aufgeklärt [...] Es steht nicht fest, ob Hussam Fadl zum Tatzeitpunkt überhaupt mit einem Messer bewaffnet war."
Der Asylantrag der beiden Augenzeugen des Falles, die sich im Feature äußern, ist abgelehnt worden. Ob sie bis zum Ende der Ermittlungen und einer eventuellen Gerichtsverhandlungen in Deutschland bleiben können oder wollen, ist noch nicht bekannt. Ein weiterer Augenzeuge ist bereits in den Irak zurückgekehrt.
Marie von Kuck wurde 1971 in Leipzig geboren und war in der DDR-Oppositionsbewegung aktiv. Nach einer Ausbildung zur Puppenspielerin und Theatertherapeutin ist sie seit dem Jahr 2000 freie Autorin. Sie lebt in Berlin.