Täter in Uniform
Anschläge auf friedliche Bürger, Misshandlungen in Gewahrsamszellen, Totschlag und Mord im Dienst. Die Polizeigewerkschaft spricht von bedauerlichen Ausnahmen. Doch Amnesty International kritisiert strukturelle Polizeigewalt in Deutschland.
Anschläge auf friedliche Bürger, Misshandlungen in Gewahrsamszellen, Totschlag und Mord im Dienst: Die Liste der Vorwürfe ist lang. Strafanzeigen gegen Polizisten führen selten zu einem Verfahren und fast nie zur Verurteilung der Beschuldigten. Geschädigte, die sich wehren, bekämen oft die ganze Härte des Gesetzes zu spüren, sagen Kritiker. Wird der Rechtsstaat seinem Anspruch gerecht? Nach dem jüngsten Bericht der Bundesregierung zur Lage der Menschenrechte in Deutschland 2018, gibt es keinen Handlungsbedarf für eine unabhängige Untersuchung solcher Fälle.
Nachtrag zur aktuellen Entwicklung:
Nach der Erstausstrahlung dieses Features am 18. April 2018 kam es im Fall Hussam Fadl zu einer überraschenden Wende. Mit Beschluss vom 27. April hat der 6. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Auf 15 Seiten listet es die Ermittlungslücken auf. In der Begründung heißt es: "Die Umstände, die zum Schusswaffeneinsatz geführt haben und diesen hätten rechtfertigen können, sind unzureichend aufgeklärt (...) Es steht nicht fest, ob Hussam Fadl zum Tatzeitpunkt überhaupt mit einem Messer bewaffnet war." Der Asylantrag der beiden Augenzeugen des Falles, die Sie in diesem Feature gehört haben, ist abgelehnt worden. Ob sie bis zum Ende der Ermittlungen und eventuellen Gerichtsverhandlungen in Deutschland bleiben können oder wollen ist noch nicht bekannt. Ein weiterer Augenzeuge ist bereits in den Irak zurückgekehrt.
Nach der Erstausstrahlung dieses Features am 18. April 2018 kam es im Fall Hussam Fadl zu einer überraschenden Wende. Mit Beschluss vom 27. April hat der 6. Strafsenat des Berliner Kammergerichts die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Auf 15 Seiten listet es die Ermittlungslücken auf. In der Begründung heißt es: "Die Umstände, die zum Schusswaffeneinsatz geführt haben und diesen hätten rechtfertigen können, sind unzureichend aufgeklärt (...) Es steht nicht fest, ob Hussam Fadl zum Tatzeitpunkt überhaupt mit einem Messer bewaffnet war." Der Asylantrag der beiden Augenzeugen des Falles, die Sie in diesem Feature gehört haben, ist abgelehnt worden. Ob sie bis zum Ende der Ermittlungen und eventuellen Gerichtsverhandlungen in Deutschland bleiben können oder wollen ist noch nicht bekannt. Ein weiterer Augenzeuge ist bereits in den Irak zurückgekehrt.
Täter in Uniform
Polizeigewalt in Deutschland
Feature von Marie von Kuck
Regie: Tobias Krebs
Mit: Antonia Mohr, Berth Wesselmann, Jannek Petri, Meik van Severen und Robert Besta
Ton: Daniel Senger
Produktion: SWR/WDR/Deutschlandfunk 2018
Länge: ca. 54'30
Polizeigewalt in Deutschland
Feature von Marie von Kuck
Regie: Tobias Krebs
Mit: Antonia Mohr, Berth Wesselmann, Jannek Petri, Meik van Severen und Robert Besta
Ton: Daniel Senger
Produktion: SWR/WDR/Deutschlandfunk 2018
Länge: ca. 54'30
Marie von Kuck wurde 1971 in Leipzig geboren und war in der DDR-Oppositionsbewegung aktiv. Nach einer Ausbildung zur Puppenspielerin und Theatertherapeutin ist sie seit dem Jahr 2000 Autorin. Sie lebt in Berlin. Für den Rundfunk schrieb sie Hörspiele, Features und Reportagen. Weitere Features: "Der Mut der Mücke" (Dlf 2012) und "Puppe, Hightech, große Oper" (RBB 2013). "Weinen hilft dir jetzt auch nicht! – Gewalt in der Geburtshilfe" (Dlf/WDR 2017) wurde für den Prix Europa 2018 nominiert.